1. Vertragsabschluss
Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn der in der Anlage
beigefügte Mietvertrag vom Mieter unterschrieben den Vermietern zugegangen ist. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke
vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.
2. Mietgegenstand
a. Ziegenvilla (~50 m²):
i. Zimmer: 1 Schlafzimmer, 1 Wohnzimmer, 1 Badezimmer, 1 Küche/Esszimmer
ii. max. Belegung: 3 Erwachsene oder 2 Erwachsene und 2 Kinder
iii. Ausstattung:
· Schlafzimmer: 1 Doppelbett (180x200 cm), 1 Kleiderschrank, Reisebett
· Wohnzimmer: 1 Schlafsofa (140x200 cm), Sat-TV, DVD-Player mit Auswahl an DVDs, Auswahl an Büchern, Spielesammlung
· Badezimmer: Dusche, WC, Waschbecken, Haarfön, Waschmaschine
· Küche/Esszimmer: Geschirrspülmaschine, Wasserkocher, Toaster, Kaffeemaschine, Kaffeekapselmaschine, Mikrowelle, Backofen/Herd, Dunstabzugshaube, Kühlschrank mit Gefrierfach, Esstisch mit 4 Stühlen, Kinderhochstuhl nach Bedarf und Verfügbarkeit
· Pro Person sind eine bezogene Bettgarnitur und ein Handtuchset (Duschtuch, Handtuch, Gästetuch, Waschlappen) im Preis inbegriffen.
b. Eselstube (~35 m²):
i. Zimmer: 1 Schlafzimmer, 1 Wohn-/Esszimmer, 1 Badezimmer, 1 Küche
ii. max. Belegung: 3 Erwachsene oder 2 Erwachsene und 2 Kinder
iii. Ausstattung:
· Schlafzimmer: 1 Doppelbett (160x200 cm), 1 Kleiderschrank, 1 Kommode, Reisebett
· Wohn-/Esszimmer: 1 Schlafsofa (120x200 cm), Sat-TV, Auswahl an Büchern, Spielesammlung, Esstisch mit 4 Stühlen, Kinderhochstuhl nach Bedarf und Verfügbarkeit
· Badezimmer: Dusche, WC, Waschbecken, Haarfön
· Küche: Wasserkocher, Toaster, Kaffeepadmaschine, Mikrowelle, Backofen/Herd, Dunstabzugshaube, Kühlschrank mit Gefrierfach
· Pro Person sind eine bezogene Bettgarnitur und ein Handtuchset (Duschtuch, Handtuch, Gästetuch, Waschlappen) im Preis inbegriffen.
c. Hühnerloft (Schäferwagen):
i. max. Belegung: 2 Erwachsene und 1 Kleinkind
ii. Ausstattung:
· Küchenzeile: Spülbecken (kein Trinkwasser), Wasserkocher, Geschirr und Besteck
· Sitzecke ausziehbar zu Bett (140x200 cm)
· Tisch mit 3 Stühlen
· Auswahl an Büchern und Gesellschaftsspielen
· Pro Person sind eine bezogene Bettgarnitur, ein Duschtuch (ab 2 Nächten) und ein Handtuch im Preis inbegriffen.
iii. Badezimmer und Küche der Erlebniswerkstatt können genutzt werden.
iv. Es besteht die Möglichkeit für weitere Personen vor dem Hühnerloft ein Zelt aufzubauen (selbst mitzubringen).
d. Hühnerloft (Schäferwagen):
i. max. Belegung: 2 Erwachsene und 1 Kleinkind
ii. Ausstattung:
· Grundausstattung Geschirr und Besteck
· Bett (140x200 cm)
· Klapptisch mit 2 Stühlen
· Auswahl an Büchern und Gesellschaftsspielen
· Pro Person sind eine bezogene Bettgarnitur, ein Duschtuch (ab 2 Nächten) und ein Handtuch im Preis inbegriffen.
iii. Badezimmer und Küche der Erlebniswerkstatt können genutzt werden.
iv. Es besteht die Möglichkeit für weitere Personen vor dem Sch(l)afgemach ein Zelt aufzubauen (selbst mitzubringen).
3. Mietpreis, Nebenkosten und Serviceleistungen
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für
Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Zusätzliche Serviceleistungen (z.B. Einkaufservice, etc.) werden separat abgerechnet.
Der Mieter hat bis spätestens 7 Tage nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises (mind. 25 €) zu leisten. Der Restbetrag ist bis 14 Tage vor Anreise auf das Konto der
Vermieter zu überweisen. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, verfällt die Reservierung. Eine Barzahlung des Gesamtbetrages ist in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rücksprache bei
kurzfristiger Buchung möglich. In diesem Fall ist der Gesamtbetrag am Anreisetag fällig. Der Mietpreis ist auf folgendes Konto zu überweisen:
Kontoinhaber: Claudia Dafinger und Sonja Kunath
Name der Bank: VR-Bank Nordeifel eG
IBAN: DE05 3706 9720 5010 1940 18
SWIFT/BIC: GENODED1SLE
Die Mietpreise der Ferienwohnungen setzen sich wie folgt zusammen:
a. Ziegenvilla:
- 70 € pro Nacht für 2 Erwachsene
- 460 € pro Woche für 2 Erwachsene
- Zusätzliche Personen:
- 1 Kind bis 3 Jahre: frei
- jede weitere Person: 10 € pro Nacht
- Hunde: je 5 € pro Nacht
- Endreinigung: 30 €
- Mindestaufenthalt: 2 Nächte (3 Nächte in den NRW-Ferien)
b. Eselstube:
- 60 € pro Nacht für 2 Erwachsene
- 390 € pro Woche für 2 Erwachsene
- Zusätzliche Personen:
- 1 Kind bis 3 Jahre: frei
- jede weitere Person: 10 € pro Nacht
- Hunde: je 5 € pro Nacht
- Endreinigung: 30 €
- Mindestaufenthalt: 2 Nächte (3 Nächte in den NRW-Ferien)
c. Hühnerloft (Schäferwagen):
- 75 € pro Nacht für 2 Erwachsene
- 500 € pro Woche für 2 Erwachsene
- Zusätzliche Personen:
- 1 Kind bis 3 Jahre: frei
- jede weitere Person (im Zelt): 10 € pro Nacht
- Endreinigung: 30 €
- Mindestaufenthalt: 1 Nacht
d. Sch(l)afgemach (Schäferwagen):
- 55 € pro Nacht für 2 Erwachsene
- 360 € pro Woche für 2 Erwachsene
- Zusätzliche Personen:
- 1 Kind bis 3 Jahre: frei
- jede weitere Person (im Zelt): 10 € pro Nacht
- Endreinigung: 30 €
- Mindestaufenthalt: 1 Nacht
e. Serviceleistungen:
i. Einkaufservice: Bei rechtzeitiger Bekanntgabe (mind. 1 Woche vor Anreise) erledigen wir Ihren Einkauf für Sie. Für den Einkaufservice berechnen wir neben dem Preis des Einkaufs eine Servicepauschale in Höhe von 10% des Einkaufswertes.
ii. WLAN: kostenfrei
iii. Parkplatz: 1 Parkplatz kostenfrei für die Zeit des Aufenthaltes
4. Anreise und Abreise, Vermietungszeitraum
a. Anreise: ab 14 Uhr (Ziegenvilla, Eselstube) bzw. ab 15 Uhr (Hühnerloft) oder nach Absprache
Bei Anreise erhält der Mieter 1 Haustürschlüssel (persönlich oder im Schlüsselsafe).
b. Abreise: Die Ferienwohnung ist am Abreisetag bis 10 Uhr (Ziegenvilla, Eselstube) bzw. bis 11 Uhr (Hühnerloft) in ordentlichem Zustand zu verlassen. Der Schlüssel ist den Vermietern zurückzugeben (persönlich oder im Schlüsselsafe).
5. Rücktritt vom Mietvertrag durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn des Mietzeitraumes durch eine schriftliche Erklärung gegenüber
den Vermietern von Mietvertrag zurücktreten. Dabei ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei den Vermietern maßgeblich.
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschal für die bei den Vermietern bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Einnahmen in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
Rücktritt 30 bis 14 Tage vor Beginn des Mietzeitraumes: 50% (mind. 25 €)
späterer Rücktritt oder Nichterscheinen: 100%
Gutscheine verfallen bei Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn des Mietzeitraum oder Nichterscheinen.
6. Kündigung durch die Vermieter
Die Vermieter können das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung
einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße
vertragswidrig verhält, dass den Vermietern eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle können die Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung
entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen
7. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die
schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und
insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich den Vermietern anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige
verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten oder ähnliches hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser
Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder
evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermietern über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm
keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen zu.
8. Haftung der Vermieter
Die Vermieter haften für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die
vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Die Vermieter haften nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung der Vermieter für
Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Vermieter oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen.
Die Vermieter haften nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
9. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen bei WLAN-Nutzung
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in
Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht er kostenpflichtige Internetseiten oder geht er
Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er darf insbesondere das WLAN weder zum
Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen und er wird
die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten. Es ist ausdrücklich untersagt Filesharing-Webseiten zu besuchen, insbesondere Musik- und/oder Film-Downloads über den W-LAN-Zugang zu
starten.
Der Mieter stellt den Vermietern von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch ihn gegen vorliegende Vereinbarung beruhen. Erkennt
der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er die Vermieter auf diesen Umstand hin.
10. Tierhaltung
Es besteht grundsätzlich die Erlaubnis Haustiere in der Ferienwohnung (außer Hühnerloft) zu halten. Diese Erlaubnis kann widerrufen
werden, wenn unzumutbare Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.
11. Änderungen des Vertrages
Änderungen, Nebenabsprachen und Ergänzungen des Mietvertrages sowie alle rechtserhebliche Erklärungen bedürfen der
Schriftform.
12. Haus- und Hofordnung
Die Mieter werden angehalten sich an die Bestimmungen der Haus- und Hofordnung Folge zu halten (siehe unten). Diese liegt in
der Ferienwohnung aus.
13. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung, mit der Maßgabe, dass falls der Mieter seinen gewöhnlichen Sitz im Ausland hat nach Art. 6 Abs. 2 der Rom – I Verordnung auch den Schutz der zwingenden
Bestimmungen des Rechts genießt, das ohne diese Klausel anzuwenden wäre.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
Für Klagen der Vermieter gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach
Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist, wird der Wohnsitz der Vermieter als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Wir legen großen Wert auf einen ordentlichen und gepflegten Zustand unserer Unterkünfte (Ferienwohnung und Schäferwagen) und des Außenbereichs. Deshalb bitten wir Sie, alle Einrichtungsgegenstände so zu behandeln, als wären es Ihre eigenen und sie in ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Bitte räumt den Spielplatz nach der Nutzung auf und deckt den Sandkasten abends mit der Plane ab.
Sollte Ihnen mal etwas kaputtgehen, teilen Sie uns dies bitte mit, damit wir rechtzeitig Ersatz für die nachfolgenden Feriengäste bereitstellen können.
Strom und Wasser sind als Ressourcen wertvoll und kostspielig. Gehen Sie deshalb bitte sparsam damit um. Bitte schalten Sie bei Verlassen der Unterkunft das Licht aus und schließen Sie die Fenster. Dies ist im Schäferwagen von besonderer Wichtigkeit, da die gespeicherte Energie des Akkus sonst sehr schnell verbraucht ist.
Bitte hinterlassen Sie keinen Abfall im Garten oder auf den Grünflächen. Auf dem gesamten Gelände stehen Ihnen Mülleimer zur Entsorgung Ihres Abfalls zur Verfügung.
Wir bitten Sie die Ruhezeiten von 22-8 Uhr und 13-15 Uhr zu berücksichtigen, damit sich andere Feriengäste nicht gestört fühlen. Ausschweifende Feiern sind nicht gestattet.
Das Rauchen in den Unterkünften ist nicht gestattet. Bitte nutzen Sie die bereitstehenden Aschenbecher im Außenbereich.
Das Wohlergehen unserer Tiere liegt uns sehr am Herzen. Das Betreten der Gehege und Ställe sowie das Füttern der Tiere ist NUR in unserer Anwesenheit gestattet. Eine falsche Fütterung kann bei den Tieren sehr schnell zu ernsthaften Erkrankungen führen. Zudem ist die Reaktion der Tiere auf fremde Menschen sehr unterschiedlich und kann im Vorfeld nur schwer eingeschätzt werden.
Auch wir brauchen mal eine Pause. Wir bitten Sie unseren Privatbereich zu respektieren und nicht zu betreten.